Bauen & Wohnen:: Bauen im Saarland soll einfacher werden
Bauen im Saarland soll einfacher werden
Bauen
im Saarland soll einfacher werden
Ministerrat
verabschiedet Entwurf für neue Landesbauordnung
Der
saarländische Ministerrat hat heute den Entwurf einer neuen Landesbauordnung
verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird jetzt von Ministerpräsident Peter
Müller in den Landtag des Saarlandes eingebracht. Vorausgegangen war der
heutigen Entscheidung eine umfangreiche externe Anhörung, bei der sich rund 50
Kammern, Verbände und andere Institutionen zur neuen Landesbauordnung geäußert
haben. Zudem wurden aber auch Vorschläge der Musterbauordnung des Bundes, die
erst seit kurzem vorliegt, eingearbeitet.
"Die enorm große Zahl der Stellungnahmen zeigt, dass wir es hier mit einem
sehr komplexen Thema zu tun haben. Teilweise waren diese Stellungnahmen auch
völlig konträr zueinander und hätten im Einzelfall nicht zu einer
Vereinfachung, sondern zu einer weiteren Verkomplizierung der Bauvorschriften
geführt. Die Landesregierung hat sich bei ihrem Entwurf jedoch von dem Gedanken
leiten lassen, dass der Staat möglichst nur das regulieren soll, was unbedingt
reguliert werden muss. Daher wurde aus der Bandbreite der Möglichkeiten, die
die Musterbauordnung des Bundes zulässt, in der Regel die liberalste Variante
in den saarländischen Entwurf aufgenommen. Alles in allem ist es das Ziel der
neuen LBO, das Bauen in unserem Lande einfacher und damit letztlich auch
kostengünstiger zu machen – ohne Abstriche beim Wärme- und Brandschutz."
Dies sagte Umweltminister Stefan Mörsdorf heute vor
der Landespressekonferenz.
Die
vielleicht wichtigste Neuerung in der Landesbauordnung wird sein, dass es für
viele Bauwerke künftig keiner Baugenehmigung mehr bedarf. Die entsprechende
Liste solcher Bauwerke in der LBO ist also sehr viel länger geworden. Dazu
gehören beispielsweise Garagen auf der Grundstücksgrenze, die jetzt außerdem
bis zu zwölf Meter lang sein dürfen (vorher waren dies nur neun Meter, was dazu
führte, dass dort in der Regel keine zwei Fahrzeuge hintereinander abgestellt
werden konnten).
Ein stark vereinfachtes Verfahren soll künftig für
größere Gebäude wir Einfamilienhäuser gelten. Unter bestimmten Bedingungen
dürfen auch Wohnhäuser, Ferienhäuser und Wochenendhäuser bis zu einer
bestimmten Größe (nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit zusammen 400
Quadratmeter Nutzfläche) ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden. Diese
Freistellung von der Baugenehmigung gilt auch für gewerblich genutzte Gebäude
bis zu einer Höhe von sieben Metern (also zum Beispiel kleinere Supermärkte,
Gaststätten, kleinere Hallen von Handwerksbetrieben etc.). Dieses erheblich
vereinfachte Freistellungsverfahren soll dann gelten, wenn das geplante Gebäude
den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes nicht widerspricht und einige
weitere Bestimmungen eingehalten werden. Der Bauherr muss in diesem Fall zwar
auch Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen, diese werden aber nicht
bauaufsichtlich geprüft, sondern lediglich an die
betroffene Gemeinde weitergeleitet. Der Bauherr darf dann vier Wochen später
mit dem Bauen beginnen, wenn ihm die Gemeinde nichts Gegenteiliges mitteilt.
"Natürlich bedeutet dies umgekehrt auch, dass der Staat sich hier ein
Stück weit aus der Verantwortung zurück zieht und umgekehrt die Verantwortung
von Bauherr und Architekt deutlich gestärkt wird", so Umweltminister Stefan
Mörsdorf.
Die neue Landesbauordnung soll das Bauen indes nicht nur einfacher, sondern
auch Behinderten gerechter machen. "Die öffentliche Hand muss hier mit
gutem Beispiel vorangehen. Daher sieht der LBO-Entwurf vor, dass alle
öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrer problemlos zugänglich sein
müssen", erläuterte Minister Mörsdorf.
"Dies wird auch zu Erleichterungen für Eltern mit Kleinkindern
führen", ist Mörsdorf überzeugt. Auch den
Wohnbedürfnissen alter und behinderter Menschen trägt die Landesbauordnung
stärker Rechnung. So muss in allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
mindestens ein Geschoss problemlos für Rollstuhlfahrer zugänglich sein.
Weitere Änderungen in der LBO betreffen das Bauen mit Holz. "Hier wollen
wir durch eine Reihe von Änderungen erreichen, dass das Bauen mit Holz
erleichtert und die Verwendungsmöglichkeiten für Holz als Baustoff erweitert
werden", sagte der Minister. "Holz ist ein nachwachsender,
umweltverträglicher Baustoff, der viele ökologische Vorteile bietet und den wir
stärker als bisher nutzen sollten." Ein konkretes Beispiel: Ein Carport aus Holz soll zukünftig auch auf der
Grundstücksgrenze errichtet werden können
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