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Bauen & Wohnen :: Bauen im Saarland soll einfacher werden
Bauen im Saarland soll einfacher werden

Bauen im Saarland soll einfacher werden

 

Ministerrat verabschiedet Entwurf für neue Landesbauordnung

 

Der saarländische Ministerrat hat heute den Entwurf einer neuen Landesbauordnung verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird jetzt von Ministerpräsident Peter Müller in den Landtag des Saarlandes eingebracht. Vorausgegangen war der heutigen Entscheidung eine umfangreiche externe Anhörung, bei der sich rund 50 Kammern, Verbände und andere Institutionen zur neuen Landesbauordnung geäußert haben. Zudem wurden aber auch Vorschläge der Musterbauordnung des Bundes, die erst seit kurzem vorliegt, eingearbeitet.
"Die enorm große Zahl der Stellungnahmen zeigt, dass wir es hier mit einem sehr komplexen Thema zu tun haben. Teilweise waren diese Stellungnahmen auch völlig konträr zueinander und hätten im Einzelfall nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer weiteren Verkomplizierung der Bauvorschriften geführt. Die Landesregierung hat sich bei ihrem Entwurf jedoch von dem Gedanken leiten lassen, dass der Staat möglichst nur das regulieren soll, was unbedingt reguliert werden muss. Daher wurde aus der Bandbreite der Möglichkeiten, die die Musterbauordnung des Bundes zulässt, in der Regel die liberalste Variante in den saarländischen Entwurf aufgenommen. Alles in allem ist es das Ziel der neuen LBO, das Bauen in unserem Lande einfacher und damit letztlich auch kostengünstiger zu machen – ohne Abstriche beim Wärme- und Brandschutz." Dies sagte Umweltminister Stefan Mörsdorf heute vor der Landespressekonferenz.

Die vielleicht wichtigste Neuerung in der Landesbauordnung wird sein, dass es für viele Bauwerke künftig keiner Baugenehmigung mehr bedarf. Die entsprechende Liste solcher Bauwerke in der LBO ist also sehr viel länger geworden. Dazu gehören beispielsweise Garagen auf der Grundstücksgrenze, die jetzt außerdem bis zu zwölf Meter lang sein dürfen (vorher waren dies nur neun Meter, was dazu führte, dass dort in der Regel keine zwei Fahrzeuge hintereinander abgestellt werden konnten).

Ein stark vereinfachtes Verfahren soll künftig für größere Gebäude wir Einfamilienhäuser gelten. Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Wohnhäuser, Ferienhäuser und Wochenendhäuser bis zu einer bestimmten Größe (nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit zusammen 400 Quadratmeter Nutzfläche) ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden. Diese Freistellung von der Baugenehmigung gilt auch für gewerblich genutzte Gebäude bis zu einer Höhe von sieben Metern (also zum Beispiel kleinere Supermärkte, Gaststätten, kleinere Hallen von Handwerksbetrieben etc.). Dieses erheblich vereinfachte Freistellungsverfahren soll dann gelten, wenn das geplante Gebäude den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes nicht widerspricht und einige weitere Bestimmungen eingehalten werden. Der Bauherr muss in diesem Fall zwar auch Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen, diese werden aber nicht bauaufsichtlich geprüft, sondern lediglich an die betroffene Gemeinde weitergeleitet. Der Bauherr darf dann vier Wochen später mit dem Bauen beginnen, wenn ihm die Gemeinde nichts Gegenteiliges mitteilt.
"Natürlich bedeutet dies umgekehrt auch, dass der Staat sich hier ein Stück weit aus der Verantwortung zurück zieht und umgekehrt die Verantwortung von Bauherr und Architekt deutlich gestärkt wird", so Umweltminister Stefan Mörsdorf.

Die neue Landesbauordnung soll das Bauen indes nicht nur einfacher, sondern auch Behinderten gerechter machen. "Die öffentliche Hand muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Daher sieht der LBO-Entwurf vor, dass alle öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrer problemlos zugänglich sein müssen", erläuterte Minister Mörsdorf. "Dies wird auch zu Erleichterungen für Eltern mit Kleinkindern führen", ist Mörsdorf überzeugt. Auch den Wohnbedürfnissen alter und behinderter Menschen trägt die Landesbauordnung stärker Rechnung. So muss in allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens ein Geschoss problemlos für Rollstuhlfahrer zugänglich sein.

Weitere Änderungen in der LBO betreffen das Bauen mit Holz. "Hier wollen wir durch eine Reihe von Änderungen erreichen, dass das Bauen mit Holz erleichtert und die Verwendungsmöglichkeiten für Holz als Baustoff erweitert werden", sagte der Minister. "Holz ist ein nachwachsender, umweltverträglicher Baustoff, der viele ökologische Vorteile bietet und den wir stärker als bisher nutzen sollten." Ein konkretes Beispiel: Ein Carport aus Holz soll zukünftig auch auf der Grundstücksgrenze errichtet werden können

 

Quelle: http://www.saarland.de  

Autor: 123-team
 
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